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BÖLW: 100% Bio – jetzt!

Fünf Thesen zur Ernährungswende

 

Der Energiewende wird die Ernährungswende folgen. Ebenso, wie wir auf 100 % erneuerbare Energien angewiesen sind, werden auch Lebensmittel zu 100 % ökologisch er­zeugt werden müssen. Wir wissen, dass wir vor gewaltigen Herausforderungen stehen, wenn wir erreichen wollen, dass dauerhaft ein gutes Leben für alle Menschen dieser Erde möglich wird. Der Ernährungswirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Nicht nur, weil sie Lebensmittel in ausreichender Menge und guter Qualität bereitstellen muss, sondern, weil ihre Produktion einen maßgeblichen Einfluss auf die Nutzung der Ressourcen hat. Die Ökologische Ernährungswirtschaft hat seit Jahren praktisch verdeutlicht, wie die Herausforderungen gemeistert werden können. Diese Lösungswege müssen jetzt Richtschnur für politische Maßnahmen werden, mit denen die zentralen Stellschrauben für eine zukunftsfähige Ernährungswirtschaft neu justiert werden. Wir brauchen die Ernährungswende!

1. Recht auf Nahrung:

Wettbewerbsverzerrende Subventionen vollständig abschaffen. Ausschließlich ökologische und soziale Leistungen, die für die Gesellschaft und Natur erbracht werden, werden honoriert. Exportsubventionen endgültig abschaffen. Den Börsenhandel mit Nahrungsmitteln streng regulieren. Sonderstatus der Landwirtschaft innerhalb der WTO-Handelsregeln einführen.

2. Nachhaltige Ernährung:

Die Fächer Ernährungslehre, Kochen, Hauswirtschaft in allen allgemeinbildenden Schulen einführen – ausgerichtet an einem nachhaltigen Ernährungsstil. Alle öffentlichen Kantinen auf eine ökologische Kost umstellen.

3. Artgerechte Tierhaltung:

Staatliche Investitionszuschüsse für Stallneu- und Umbauten werden generell in allen Bundesländern nur noch für artgerechte Tierhaltungssysteme gewährt, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Strategie umsetzen, mit der alle Betriebe in einer bestimmten Übergangsfrist auf artgerechte Tierhaltung umstellen müssen. Diese wird dann im Tierschutzgesetz verankert.

4. Kreislaufwirtschaft:

Durch die Produktion bedingte Umwelt- und sonstige gesellschaftliche Kosten den Verursachern zuordnen, durch eine Abgabe auf synthetischen Stickstoff, Pestizide und Importeiweiß sowie deren Umlage zur Förderung nachhaltiger Produktionssysteme. Böden dürfen nur noch bei gleichzeitiger Entsiegelung anderer Flächen versiegelt werden.

5. Öko-soziale Marktwirtschaft:

Die Wirtschaftsleistung ist mittelfristig mit dem Nationalen Wohlfahrts-Indikator (NWI) anstelle des Bruttosozialprodukts zu messen. Betriebliche Umweltmanagementsysteme in Verarbeitungs- und Handelsbetrieben als Grundlage für eine betriebliche Ökobilanz einführen und das Ergebnis steuerlich berücksichtigen.

 

Vorgestellt vom BÖLW im Rahmen der Grünen Woche 2013.

Das ausführliche Papier unter:

http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Dokumentation/Dossiers_und_Positionspapiere/BOELW_5_Thesen_zur_Ernaehrungswende.pdf