Ernährung

Demeter – beste Qualität mit Zusatzstoffen?

Warum Demeter-Verarbeiter auf viele Stoffe verzichten

von Gunter Weiss

 

Kurz & knapp:

  • Die EU-Verordnung für Öko-Lebensmittel lässt in der Verarbeitung nur ein Zehntel der üblichen Zusatzstoffe zu.

  • Die Demeter- Richtlinien geht deutlich darüber hinaus.

  • Die Gründe dafür werden erläutert und auf nachhaltige Innovationen, die durch die Einschränkung entstehen können, hingewiesen.

Demeter steht für handwerkliche Qualität und reine, unverfälschte Lebensmittel. Demeter-Möhren werden nicht mittels biotechnologisch verändertem CMS-Hybridsaatgut erzeugt, Demeter-Milch wird nicht homogenisiert, Demeter-Getreide wird nicht extrudiert und Demeter-Saft wird nicht aus Konzentrat hergestellt. Doch wie sieht es mit Zusatzstoffen aus? Nicht alle Demeter-Produkte werden ohne Zusatzstoffe hergestellt: Demeter-Fruchtaufstrich mit E 440, Demeter-Kräutersalz mit E 170 oder Demeter-Eis mit E 410 - doch passen Zusatzstoffe zu Demeter? Wieso werden sie überhaupt eingesetzt?

Lebensmittelzusatzstoffe sind heute aus vielen Lebensmitteln nicht mehr wegzudenken. In der EU dürfen gut 400 verschiedene Substanzen in Lebensmitteln eingesetzt werden. Die einzelnen Zusatzstoffe erfüllen dabei sehr unterschiedliche Aufgaben. Sie dienen als Konservierungsstoff beispielsweise zur Verlängerung der Haltbarkeit oder als Bindemittel zur Stabilisierung der Konsistenz. Für Verbraucher sind die Zusatzstoffe in der Zutatenliste der einzelnen Lebensmittel zu erkennen. Die Auslobung erfolgt durch den Klassennamen, der den jeweiligen Verwendungsgrund nennt, und die Verkehrsbezeichnung oder die E-Nummer. Für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln sind entsprechend der EU-Bio-Verordnung derzeit 36 Substanzen als Zusatzstoffe zugelassen. Ab Dezember 2007 wird die Liste der Stoffe für den Bio-Bereich erweitert auf insgesamt 47 Stoffe. Bei den Substanzen handelt es sich aber vielfach um Stoffe, die gesundheitlich als unbedenklich eingestuft werden. So handelt es sich beispielsweise bei E 410 um den gemahlenen Samen des Johannisbrot-Baumes.

Demeter – weniger Stoffe und genau zugeordnet!

Im Bio-Bereich ist die Anzahl der zugelassenen Zusatzstoffe ein entscheidender Unterschied zu konventionellen Lebensmitteln. Im Bio-Bereich können im Vergleich zur konventionellen Lebensmittelverarbeitung etwa 1/10 der Stoffe eingesetzt werden. Ein erster Blick auf die Liste der Zusatzstoffe in den Demeter-Verarbeitungs-Richtlinien verdeutlicht den Unterschied von Demeter zum Bio-Bereich: es sind bei Demeter weniger Stoffe zugelassen. In der Richtlinienauflistung zu Zusatzstoffen sind 18 Stoffe (ohne Verarbeitungshilfsstoffe) zu finden, von denen nur 14 auch lebensmittelrechtlich Zusatzstoffe sind. Das entspricht nicht einmal der Hälfte der Zusatzstoffe im Bio-Bereich.

Demeter-Verarbeiter können die in den Richtlinien aufgeführte Stoffe jedoch nicht beliebig einsetzen. Zu fast jedem Zusatzstoff gibt es in den Richtlinien den Hinweis, bei welchen Produktgruppen er eingesetzt werden kann und bei welchen nicht. Guarkernmehl (E 412), der gemahlene Samen einer aus Indien stammenden Leguminosenart, kann nur für Demeter-Speiseeis und Demeter-Soja-Produkte eingesetzt werden. Bei Demeter-Fleisch- und Wurstwaren oder bei Demeter-Brot und Backwaren kann Guarkernmehl nicht verwendet werden. Die EU-Bio-Verordnung trifft keine Zulassungsbeschränkung für Produktgruppen und erlaubt den Einsatz der aufgeführten Zusatzstoffe vielfach ohne Einschränkung. Doch wieso gibt es diese Einschränkungen in Bezug auf Stoffanzahl und Verwendungsmöglichkeit gegenüber der EU-Bio-Verordnung? Denn für Demeter-Verarbeiter scheint dies auf den ersten Blick ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Bio-Kollegen zu sein.

Gesundheit geht vor!

Lebensmittelzusatzstoffe bedürfen einer Zulassung durch das Lebensmittelrecht. Dies erfolgt nur, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit nach toxikologischen Prüfungen von Fachleuten bestätigt ist. Trotz einer Prüfung und erforderlichen Zulassung können jedoch gesundheitliche Risiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies hat mehrere Gründe: Bei der toxikologischen Prüfung werden in Laboruntersuchungen nur die Einzelsubstanzen getestet, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Stoffen werden nicht berücksichtigt. Die Zusatzstoffe werden aber nicht als isolierte Einzelsubstanzen aufgenommen, sondern immer als Bestandteile von Stoffgemischen im Lebensmittel.

Die Ermittlung der durch einen Menschen maximal aufnehmbaren Menge eines Zusatzstoffes geschieht in Tierversuchen. Die bei Ratten, Schweinen oder auch anderen Tieren bestimmten Maximalmengen werden unter Berücksichtigung willkürlich gewählter Sicherheitsfaktoren auf den Menschen umgerechnet. Sichere Rückschlüsse über verträgliche bzw. unverträgliche Mengen lassen sich dadurch nur begrenzt ziehen.

Verarbeitungshilfsstoffe oder technische Hilfsstoffe sind von den Zusatzstoffen zu unterscheiden und werden als Einzelstoff nicht verzehrt. Sie werden aus technologischen Gründen während der Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln oder Rohstoffen verwendet. Dabei kommt es zu unbeabsichtigten, technisch unvermeidbaren Rückständen oder Rückstandsderivaten im Enderzeugnis. Im Gegensatz zu den Lebensmittelzusatzstoffen bedürfen die Verarbeitungshilfsstoffe keiner Zulassung und eine Deklaration auf dem Endprodukt ist nicht erforderlich. Zu den Verarbeitungshilfsstoffen zählen beispielsweise Trennfette in der Bäckerei oder Kutterhilfsmittel in der Metzgerei.

Ein Beispiel für unterschiedliche gesundheitliche Bewertungen von Zusatzstoffen ist das Verdickungsmittel Carrageen (E 407). Es wird beispielsweise in Schlagsahne oder im Vla – eine Art holländischer Trinkpudding mit Vanillegeschmack – zur Bindung eingesetzt. Carrageen kann gemäß der EU-Bio-Verordnung in Bio-Lebensmitteln verwendet werden und ist, obwohl als Zusatzstoff zugelassen, gesundheitlich umstritten. Es ist ein Gemisch aus komplexen Zuckern und wird aus Rotalgen gewonnen. Abgebaute Carragene können entzündungsauslösende Wirkungen haben und von Fachleuten werden krebsfördernde Effekte diskutiert. Auch wenn es derzeit keine einheitliche und abschließende Bewertung durch Fachleute gibt und Carrageen für Bio-Lebensmittel zugelassen ist, wird Carrageen bei Demeter nicht toleriert.

Bei der Herstellung von Sahne ist der Verzicht auf Carrageen gut machbar, doch bei dem holländischen Vla führte der Ausschluss von Carrageen für die Demeter-Vearbeitung dazu, dass Demeter-Vla nicht hergestellt werden konnte. Und dies bei einem absoluten Verkaufsschlager und unverzichtbarem Produkt im holländischen Molkereisortiment. Nach intensiver Entwicklungsarbeit ist es nun aber gelungen Carrageen durch Stärken zu ersetzen und so Demeter-Vla anzubieten. Der Ausschluss von Carrageen bei Demeter hat somit sogar zu einer neuen Produktentwicklung geführt und es wurde gezeigt, dass die besondere Konsistenz von Vla als Trinkpudding auch ohne Carrageen erreicht werden kann.

Zusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmitteln beabsichtigt zugesetzt werden. Sie dienen der Beeinflussung der Beschaffenheit und sollen eine bestimmte Eigenschaft oder Wirkung erzielen.

  • Lebensmittelzusatzstoffe müssen durch den Gesetzgeber zugelassen werden.
  • Auf den Endprodukten werden die Lebensmittelzusatzstoffe ausgelobt und sind im Zutatenverzeichnis für Verbraucher zu erkennen. Es existieren jedoch Ausnahmen, bei denen eine Deklaration auf dem Endprodukt nicht erforderlich ist.

Ist der Stoff wirklich notwendig?

Ist ein Zusatzstoff gesundheitlich unbedenklich, muss er nicht unbedingt für Demeter-Produkte zugelassen sein. Denn zur Aufnahme in die Demeter-Verarbeitungsrichtlinien muss der Stoff notwendig für die Herstellung eines Produktes sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Produkt ohne diesen Stoff nachweislich nicht hergestellt werden kann. So wird bei vielen Prozessen der Lebensmittelverarbeitung Ascorbinsäure eingesetzt. Ascorbinsäure ist der chemische Begriff für Vitamin C und gesundheitlich nicht bedenklich. Sie dient als Antioxidationsmittel bei der Gemüseverarbeitung sowie der Wurstherstellung und verhilft in der Bäckerei den Backwaren zu größerem Volumen. Im Bio-Bereich wird es bei Backmitteln eingesetzt und bei kleberschwachen Mehlen schon von Mühlen zugesetzt, so dass Bio-Mehle teilweise mit Vitamin C angereichert sind.

Demeter-Bäcker haben den Anspruch, möglichst ohne Hilfsstoffe wie Ascorbinsäure auszukommen. Sie nutzen ihr handwerkliches Können und versuchen erwünschte Wirkungen der Zusatzstoffe durch ähnlich wirkende Lebensmittel zu ersetzen. Statt der Zugabe einer isolierten und vollsynthetisch gewonnenen Ascorbinsäure arbeiten Demeter-Bäcker mit der Acerolakirsche, die von Natur aus einen hohen Vitamin-C-Gehalt hat. Für die Herstellung von Demeter-Backwaren ist Ascorbinsäure nicht notwendig und daher nicht zugelassen.

Wie werden Zusatzstoffe hergestellt?

Bei Bio- oder Demeter-Lebensmitteln sind die Zusatzstoffe in den meisten Fällen keine Bio-Zutaten. Es sind vielmehr die gleichen Stoffe, die auch im konventionellen Bereich verwendet werden. Viele Zusatzstoffe werden durch chemische Synthesen oder biotechnologische Verfahren gewonnen. Die Ascorbinsäure wird chemisch-oxidativ aus Glukose gewonnen. Einer der mengenmäßig bedeutendsten Zusatzstoffe, die Zitronensäure wird biotechnologisch mittels des Schimmelpilzes, Aspergillus niger aus zuckerhaltigen Substraten erzeugt. Andere Herkünfte für den Zusatzstoff Zitronensäure gibt es praktisch nicht. Da bei biotechnologischen Verfahren immer die Möglichkeit des Einsatzes von gentechnischen Verfahren besteht, werden die so gewonnenen Stoffe von Demeter möglichst gemieden. Der im Bio-Bereich zugelassene Zusatzstoff Zitronensäure ist daher nach den Demeter-Verarbeitungs-Richtlinien nur als Verarbeitungshilfsstoff für die Ölverarbeitung zugelassen.

Bisher gibt es nur wenige Zusatzstoffe, die schon in Öko-Qualität hergestellt werden. Dazu zählen Bio-Lecithin, Bio-Guarkernmehl und Bio-Johannisbrotkernmehl. Das Bio-Lecithin wird beispielsweise physikalisch aus ökologisch angebauten Sojabohnen gewonnen.

Im Leitbild für die Verarbeitung von Demeter-Lebensmitteln ist eine schrittweise Vorgehensweise beschrieben, wenn die Verwendung eines Zusatzstoffes ansteht. Prinzipiell sind Zusatzstoffe und Verabeitungshilfstoffe möglichst zu vermeiden:

  • Ist das Produkt sinnvoll?
  • Ist er für dieses Lebensmittel unverzichtbar? Oder gibt es Alternativen?
  • Entspricht seine Verwendung dem Ziel der Produktehrlichkeit bzw. Echtheit?
  • Ausgeschlossen sind synthetische, naturfremde, bzw. nur naturidentische Stoffe, Stoffe aus GVO, isolierte Vitamine (außer sie sind wie bei Babynahrung, gesetzlich vorgeschrieben).

Demeter-Leitbild Lebensmittelverarbeitung, Arbeitstext, Forschungsring-Materialien Nr. 2, 1996

Zusatzstoffe in Lebensmitteln EU Bio

E-Nr.

Zusatzstoff

   

E-Nr.

Zusatzstoff

   

E-Nr.

Zusatzstoff

170

Calciumcarbonat

 

341a

Monocalciumphosphat

 

440a

Pektin

270

Milchsäure

 

400

Alginsäure

 

500

Natriumcarbonate

290

Kohlendioxid

 

401

Natriumalginat

 

501

Kaliumcarbonate

296

Apfelsäure

 

402

Kaliumalginat

 

503

Ammoniumcarbonate

300

Ascorbinsäure

 

406

Agar-Agar

 

504

Magnesiumcarbonate

306

starke tocopherolhaltige Extrakte

 

407

Carrageen

 

516

Calciumsulfat

322

Lecithin

 

410

Johannesbrotkernmehl

 

524

Natriumhydroxid

330

Citronensäure

 

412

Guarkernmehl

 

551

Siliziumdioxid

331

Natriumcitrat

 

413

Traganth

 

938

Argon

333

Calciumcitrate

 

414

Gummi arabicum

 

941

Stickstoff

334

Weinsäure

 

415

Xanthan

 

948

Sauerstoff

335

Natriumtartrate

 

416

Karayagummi

     

336

Kaliumtartrate

 

422

Glycerin

     

Zusatzstoffe in Lebensmitteln Demeter

E-Nr.

Zusatzstoff

mit Einschränkung Produktgruppe

170

Calciumcarbonat

Milchprodukte; Salz

330

Zitronensäure

Öle & Fette

331

Natriumcitrat

Wurstwaren

333

Calciumcitrate

Wurstwaren

335

Natriumtartrate

 

336

Kaliumtartrate

 

406

Agar-Agar

Obst & Gemüse

410

Johannisbrotkernmehl

Milchprodukte; Obst & Gemüse

412

Guarkernmehl

Speiseeis; Sojaerzeugnisse

440a

Pektin

Brot & Backwaren; Milchprodukte; Obst & Gemüse

500

Natriumcarbonate

 

501

Kaliumcarbonate

Obst & Gemüse; Lebkuchen

524

Natriumhydroxid

Laugengebäck; Kosmetika

525

Kalilauge

Kosmetika

Zusatzstoffe – nichts für die Transparenz!

Die Verwendung von Zusatzstoffen erschwert die Beurteilungsfähigkeit für Verbraucher. Die Konsumenten können als lebensmittelchemische Laien die einzelnen Substanzen nicht bewerten. Die Anzahl der im konventionellen Bereich zugelassenen Zusatzstoffe ist selbst für Fachleute kaum überschaubar. Für Bio-Lebensmittel sind zusammen mit den Verarbeitungshilfsstoffen nicht mal 60 Stoffe zugelassen. Doch schon diese vergleichsweise geringe Zahl erschwert Verbrauchern die Einordnung und Beurteilung der eingesetzten Substanzen. Eine weitere deutliche Reduzierung wie bei Demeter erleichtert die Transparenz für Verbraucher.

Die Zusatzstoffe werden auch nicht in allen Fällen deklariert. Bei einem sogenannte Carry-over erfolgt keine Deklaration der verwendeten Zusatzstoffe. Der in der Salami verwendete Zusatzstoff muss auf der Packung der Salamipizza nicht unbedingt deklariert werden, wenn der Zusatzstoff auf das Endprodukt keine technologische Wirkung mehr hat und es sich dann lebensmittelrechtlich um einen Verarbeitungshilfsstoff handelt. Die Gewährleistung einer Transparenz für den Verbraucher kann bei Lebensmitteln mit Zusatzstoffen sehr schwierig sein.

Passen Zusatzstoffe zu Bio und Demeter?

Schließlich ist der Eintrag von Stoffen, die nicht aus kontrolliert biologischem Anbau kommen, in Bio-Produkten kritisch zu hinterfragen, auch wenn sie mengenmäßig kaum bedeutsam sind, ihre Wirkung ist vorhanden. Einem biologisch erzeugten Nahrungsmittel können in Form von Zusatzstoffen chemisch-synthetisierte Stoffe zugesetzt werden. Das bewusste Meiden derartig gewonnener Substanzen ist ein wesentlicher Grundsatz beim biologischen Anbau, wo chemisch-synthetisierte Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind. Die Zulassung von Zusatzstoffen erfordert daher eine differenzierte Betrachtung der Stoffe und der gewünschten Einsatzzwecke. Erst nach einer positiven Bewertung durch Praktiker und Richtlinienfachleute kann ein Zusatzstoff bei Demeter erlaubt werden.

Zusammenfassung

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist in Demeter-Lebensmitteln möglich. Die Anzahl der zulässigen Stoffe ist im Vergleich zum konventionellen und zum Bio-Bereich wesentlich eingeschränkt. Dies zeigt, dass das Qualitätsbewusstsein für Demeter-Lebensmittel nicht nur die Erzeugung der Rohstoffe umfasst, sondern auch in der Verarbeitung eine Prozessqualität möglichst ohne Zusatzstoffe gewährleistet werden soll. Die verbandseigenen Demeter-Verarbeitungsrichtlinien treffen genauere Regelungen zur Verwendung von Zusatzstoffen als dies in der EG-Bio-Verordnung der Fall ist. Die Unterschiede zur EG-Bio-Verordnung bestehen in der Anzahl der Zusatzstoffe sowie Verarbeitungshilfen und den zulässigen Verwendungszwecken.

Durch die klare Reduzierung der zulässigen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfen werden viele Problemfelder im Zusatzstoffbereich grundsätzlich ausgeschlossen. Dies entspricht der höheren Verbrauchererwartung im Demeter-Bereich mit einer sensibleren Risikobewertung und einem weitreichenderen Transparenzanspruch.

Dipl.oec. Gunter Weiss, Demeter Marktforum, Brandschneise 1, 64295 Darmstadt.