Lebendige Erde 5/2000:

Demeter-aktuell

BSE-Verordnung gefährdet Versorgung mit Prparatehüllen
Die europäische Kommission hat Ende Juni die sogenannte BSE-Verordnung verabschiedet. In dieser Verordnung wird im Schwerpunkt verfügt, dass Spezifizierte Risiko-Materialien (SRMs) von Rind und Schaf (Kopf, Rückenmark und das Illeum des Dünndarms) nach dem Schlachten verbrannt werden müssen. Da diese Verordnung damit unmittelbar die Hüllenbeschaffung für die Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate berührt, sind der Forschungsring und Demeter-International vor zwei Jahren und jetzt erneut aktiv geworden, um auf eine Sondergenehmigung für die Präparateherstellung hinzuwirken. Nach einem Brief vom Mai an Kommissar Fischler sind Anfang Juli ausführlich begründete Stellungnahmen an Kommissar Byrne, Staatssekretär Wille im BML und Umweltministerin Höhn in NRW versandt worden. Leider liegen bis heute noch keine positiven Antworten vor. In jedem Fall sollten sich alle biologisch-dynamisch arbeitenden Landwirte vor Inkrafttreten der Verordnung am 1. Oktober 2000 einen guten Vorrat an Hüllen für die Präparateherstellung besorgen. Die Schlachthöfe dürfen danach nichts mehr herausgeben. Im Negativ-Fall müssten ab dem Inkrafttreten der Verordnung die Präparate "Eiden-Prparat" mit anderen als Rinderschädeln und das Kamille-Präparat im Dünndarm ohne Illeum hergestellt werden. Die übrigen Präparate sind nicht berührt. Noch hoffen wir aber, dass es zu einer Ausnahmegenehmigung kommt.