Lebendige Erde 2/2004:

Demeter Aktuell

Zukauf konventioneller Grundfuttermittel wegen Trockenheit – eine Zwischenbilanz

Die lange Trockenheit im vergangenen Jahr führte, regional unterschiedlich, zu Notsituationen. Diese machten für einige Betriebe den Zukauf von konventionellem Grundfutter im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig. Eine Ausnahmeregelung, in Anlehnung an die Ausnahmeregelungen der Kontrollbehörden der Länder, wurde für Demeter-Betriebe erarbeitet (siehe LE 6/03). Wie groß ist bisher der Umfang der Zukäufe? Zwischenbilanz, Stand 21. Januar 2004:

In den südlichen Bundesländern hatte die Trockenheit schlimmere Auswirkungen als im Norden. In Baden-Württemberg haben bisher insgesamt 57 Betriebe (12,3%) eine Ausnahmegenehmigung (ANG) zum Zukauf konventioneller Grundfuttermittel erhalten. Lediglich 9 Betriebe (1,9%) müssen mehr als 10% davon in der Gesamtration einsetzen. In Bayern haben bisher insgesamt 35 Betriebe (7,9%) eine ANG erhalten, zunächst für den Zukauf von max. 10% konventionellem Futter. Als deutlich wurde, dass das nicht reicht, wurden von der Landesbehörde höhere Zukaufsraten freigegeben. Die Demeter-Betriebe erhielten vom Verband die Auflage, maximal 1/3 konventionelles Futter in der Ration einzusetzen. Derzeit sind es 3 Betriebe, die einen höheren Futterbedarf gemeldet haben (0,7%). In Hessen wurde insgesamt 6 Betrieben (8,9%) eine ANG für max. 10% konv. Futter in der Gesamtration erteilt, in Rheinland-Pfalz bisher nur 2 Betrieben. Von den mehr als 1300 Demeter-Betrieben haben – den Rückmeldungen aus den Ländern zufolge – bisher lediglich ca. 7% eine ANG für den Zukauf konventioneller Futtermittel. Weniger als 1% der Demeter-Betriebe haben bislang einen über 10% hinausgehenden Anteil konventionellen Futters nötig! Das ist sehr wenig, wenn man bedenkt, dass Betriebe, die nur nach EU-Verordnung wirtschaften, auch ohne Notsituation regulär täglich bis zu 10% konventionelles Futter verfüttern dürfen und dies durch die Ausnahmeregelungen der Kontrollbehörden auch erhöhen können. Demeter-Betriebe haben auch in der Notsituation deutlich strengere Richtlinien zu beachten. Sobald wieder frisches Futter aufwächst, ist diese Ausnahmeregelung für die Demeter-Betriebe beendet. Dann wird bei den Wiederkäuern 100% Bio-Futter gefüttert! Die Ausnahmeregelung soll den Betrieben helfen, bis dahin durchzuhalten, ohne dass größere Tierbestände aus Futtermangel geschlachtet werden müssen.
Jochen Leopold, Forschungsring

 

Biologisch-Dynamische Stiftungsprofessur: Berufungsverfahren läuft

An der Universität Kassel-Witzenhausen wird eine auf zunächst sechs Jahre befristete Professur für biologisch-dynamische Landwirtschaft eingerichtet. Am 10. und 11. Februar stellten sich dazu die fünf Bewerber mit je einem wissenschaftlichen Vortrag und einer Probevorlesung vor: Dr. Thomas Dewes, Dr. Thomas van Elsen, Dr. Ingo Hagel, Dr. Edwin Scheller, und Dr. habil. Hartmut Spieß. Alle haben jahrelange Erfahrung in der biologisch-dynamischen Forschung, jedoch unterschiedliche Schwerpunkte (nachzulesen z.B. in den letzten Jahrgängen LE). Die Berufungskommission der Universität wird nach einer Begutachtung auch der wissenschaftlichen Publikationen noch vor der „Sommerpause” der hessischen Kultusministerin den Bewerber ihrer Wahl vorschlagen.