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Lebendige Erde 6/2002:Berichte & InitiativenKanadische Ökobauern verklagen Gentech-Konzerne
In Europa werden gerade Grenzwerte für "gentechnikfrei" diskutiert,
die zwischen 1% und 0,1%, der momentanen Nachweisgrenze liegen - was
würden Sie empfehlen? In Kanada gibt es ca. 50% GVO-Raps - wurde Einkreuzung auf den Betrieben
nachgewiesen? - Von wie viel Prozent Gentransfer muss man ausgehen? Wie lange sind die Flächen nicht nutzbar, gesperrt für Ökoproduktion?
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. Wer sperrt die Produkte? Produkte, die wir nach ökologischen oder bio-dynamischen Standards anbauen, würden im Falle einer gentechnischen Verschmutzung durch ein beglaubigtes Labor gesperrt werden. Der Bauer reicht repräsentative Proben für die Tests beim Labor ein. So wird verhindert, dass ein Käufer gentechnisch verunreinigte Ware erhält. Dennoch, auch Käufer und die Lebensmittelbehörden machen ihre eigenen Tests. Im diesem speziellen Fall haben ich und viele andere Öko-Bauern selbst beschlossen, auf den Anbau von Raps zu verzichten. Wie hoch sind die konkreten Schadenersatzforderungen ? Die Summe des entstandenen Schadens haben wir noch nicht genau beziffert. Es geht jedoch um Schäden bis zu hundert Millionen Dollar. Im Oktober 2002 haben wir eine Anhörung vor Gericht, wo die Schadenssumme genau festgelegt wird. Da wir beim Raps keine gentechnikfreie Ware mehr anbauen können, sind uns wichtige Märkte weg gebrochen. Auf welcher rechtlichen Basis wird geklagt? In Deutschland hat das
bisher auf Grundlage des Nachbarschaftsrechts nicht funktioniert, man
muss Gentransfer und Schaden detailliert nachweisen. Wie ist das in
Kanada? Welche gesetzlichen oder privatrechtlichen Regelungen liegen dem
zugrunde? Was sagen eigentlich die kanadischen Verbraucher? |