Lebendige Erde 3/2003:

Extra

Die Biologisch-Dynamischen Präparate zwischen Gesetz, Richtlinie und Freiheit

Zur neuen EU-Verordnung 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte

Dr. Uli Johannes König
Institut für Biologisch-Dynamische Forschung
Brandschneise 5
64295 Darmstadt
koenig@ibdf.de

Biologisch-dynamisches Präparat 500: frischer Kuhmist ins Horn gefüllt und vergraben gibt eine Art Katalysator für Boden und Pflanzen.

Die biologisch-dynamischen Spritz- und Kompostpräparate gehören zu den Grundelementen des Biologisch-Dynamischen Landbaus und sind aus diesem nicht wegzudenken, wollen wir Nahrungsmittel von hoher Qualität für den Menschen erzeugen. Und doch sind sie gleichzeitig diejenige Maßnahme im Biologisch-Dynamischen, um deren Verständnis am meisten gerungen wird, intern wie auch in der Fachöffentlichkeit. Zweifelsohne ist die Herstellung und Anwendung der Präparate eine neue, ungewohnte Methode mit den Stoffen der Natur umzugehen. Feinstoffliche Anwendungen sind ja aus der Medizin (Homöopathie z.B.) bekannt, aber die Herstellung solcher Substanzen unter der Zuhilfenahme von tierischen Organhüllen führt doch viele an die Verständnisgrenzen. Das wird immer dann besonders deutlich, wenn die Präparate zum Konfliktgegenstand werden. So auch derzeit bei der Diskussion um die Präparate im Rahmen der neuen EU-Hygieneverordnung für tierische Nebenprodukte (1774/2002). Letztere stellt in ihrer derzeitigen Form eine Gefahr für die Möglichkeit der Herstellung der Präparate dar. Warum das so ist, welche Lösungsansätze sich anbieten und welche Konsequenzen sich daraus für die weitere Arbeit mit den Präparaten ergeben, soll im Folgenden dargestellt werden. Ich möchte gleich zu Beginn ein Missverständnis ausräumen: Die Verordnung verbietet nicht die Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate, sie verhindert nur indirekt deren Herstellung in Europa.

 

  Einstufung der tierischen Nebenprodukte in der VO (EU) 1774/2002
Material der Kategorie 1 [Art. 4] umfasst alle Körperteile, einschließlich Häute von u.a. TSE-verdächtigen Tieren, Heimtieren und spezifiziertes Risikomaterial. Das Material muss bezüglich der Beseitigung die höchsten Anforderungen erfüllen (Verbrennung oder Deponierung), es sei denn, es stammt aus BSE-freien Ländern (entsprechend Artikel 8 (1) der VO (EG) Nr. 999/2001)
Material der Kategorie 2 [Art. 5] umfasst u.a. "Gülle" (=Sammelbegriff für alle tierischen Exkremente auf dem Hof), Magen- und Darminhalt, sowie alle nicht zu Kategorie 1 und 3 zählenden tierischen Nebenprodukte. Als Entsorgung/Weiterverarbeitung kommt ein technischer Weiterverarbeitungsbetrieb in Frage, auch Biogas- und Kompostieranlagen mit Sterilisierstufen. Lediglich die Ausbringung von "Gülle" und Milch auf den Boden ist erlaubt.
Material der Kategorie 3 [Art. 6] Genusstaugliche Schlachtkörperteile, Häute, Hufe, Hörner, Borsten. Als Entsorgung/Weiterverarbeitung kommt ebenfalls ein technischer Weiterverarbeitungsbetrieb in Frage, auch Biogas- und Kompostieranlagen mit Sterilisierstufen.
 
Was soll mit der Verordnung (EU) 1774/2002 erreicht werden?

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine umfassende Reglementierung zum Umgang mit allen tierischen Produkten, die nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Bislang wurde dieser Umgang, in der Hauptsache das Beseitigen von Schlachtabfällen, in den einzelnen Staaten in den jeweiligen Tierkörperbeseitigungsgesetzen geregelt. Das reichte aus, solange es überwiegend regionale und nationale Handelsstrukturen gab und eine Trennung zwischen der Abfallbeseitigung und Futtermittelherstellung gewährleistet war.
In den letzten Jahrzehnten jedoch war hier eine immer größere Durchmischung zu beobachten: aus den tierischen Abfällen wurden Eiweißrohstoffe für Futtermittel. So wurden Kadaver in "hochwertiges" Kraftfutter verwandelt, mit der Konsequenz, dass Tiere zu "Kannibalen" herangezüchtet wurden, indem sie ihre Artgenossen als Kraftfutter verfüttert bekamen. Und nicht zuletzt wurden aus pflanzenfressenden Wiederkäuern - bildlich gesprochen - (Trocken-)Fleisch verzehrende "Raubtiere" gemacht. Ein konsequentes materialistisch orientiertes Nährstoff-Denken hat so aus unseren Haustieren Müll-verarbeitende Milch- und Fleischproduktionsanlagen gemacht.
Dass das nicht gut gehen kann, liegt auf der Hand. Die Futtermittelskandale häuften sich und die BSE-Krise bestimmt heute vielfältig das Leben innerhalb der Landwirtschaft und der Verbraucher. Übrigens darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass bereits vor 80 Jahren Rudolf Steiner vor einer solchen Entwicklung gewarnt hat, als er sagte, dass Wiederkäuer (Ochsen) verrückt würden, wenn man sie mit (den "so sanften") Tauben füttern würde, weil sie kein
Eingraben der in den Darm gestopften Kamilleblüten: schützt vor Räubern.
 
Fleisch vertragen würden (Steiner 1923; GA 348, Vortrag v. 13.1.). Nicht zuletzt aufgrund dieses Hinweises hat Demeter die Fütterung von Wiederkäuern mit tierischem Eiweiß frühzeitig untersagt.
Kommen wir zurück zur neuen EU-Verordnung, so können wir als Begründung für die Notwendigkeit der Verordnung dort lesen, dass gerade diese kannibalische Fütterungspraxis, aber auch die skrupellose Verfütterung anderer Abfälle und Gifte unterbunden werden soll, um die Ausbreitung von tierischen Seuchen im grenzenlosen Europa einzuschränken und eine gesunde Nahrungsmittelerzeugung zu gewährleisten. Die Mittel, die hierzu verwendet werden, sind jedoch so radikal, dass gerade die Landwirtschaftsform, die im kleinen, überschaubaren Rahmen die gesunde Nahrungsmittelerzeugung zum Ziel hat, der Ökologische Landbau, nicht nur direkt getroffen wird, sondern in seiner Existenz teilweise bedroht ist, wie dies für die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise gilt, wenn sie die Präparate nicht mehr herstellen darf.

Totalkontrolle als Mittel zum Zweck der Hygiene?
Das Neue an der EU-Verordnung ist, dass jegliche Verwendung von tierischen Nebenprodukten dieser Verordnung unterliegt. Das wird aus der Definition des Geltungsbereiches der Verordnung deutlich. Er umfasst die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung sowie das Inverkehrbringen und die Ausfuhr und die Durchfuhr von tierischen Nebenprodukten. Tierische Nebenprodukte sind nicht nur Schlachtabfälle (ganze Tierkörper, Tierkörperteile), sondern Alles tierischen Ursprungs, vom Knochen bis zur Haut, von der Milch bis zum Dung, vom Horn-Knopf über die Trophäe bis zum Arzneimittel, vorausgesetzt, es ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Die Einteilung der tierische Nebenprodukte erfolgt nach deren gesundheitlichen Risiko (siehe Kasten S.66).
Ausnahmen gelten lediglich für rohes Heimtierfutter, Flüssigmilch, gesundes Wild, sowie die Verwendung von tierischen Wirtschaftsdüngern.
Es wird in der Aufzählung deutlich, dass die Verordnung prinzipiell für alles gelten soll, was nicht per Sonderregelung erlaubt ist! Diese Ausschließlichkeit des Geltungsbereiches der Verordnung wird gerade an solchen Punkten wie dem Erlauben der Fütterung von Kälbern und Schweinen mit Milch und des Transportes von Hofdünger innerhalb des Betrieb erkennbar! Eine ebensolche Verschärfung ist die Einschränkung des Nahrungsmittelzweckes: lediglich tierische Nebenprodukte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind von der VO ausgenommen, nicht jedoch solche, die Nahrungsqualität aufweisen, aber anderweitig verwendet werden, also z.B. für die Herstellung der Präparate.
Auch die Begriffsbestimmungen sind innerhalb der Verordnung sehr präzise und umfassend formuliert, sodass wenig Interpretationsspielraum bleibt. So werden die Tiere nach ihrem Grad der Nützlichkeit in drei Kategorien eingeteilt. In reine "Wildtiere" die ohne vom Menschen wirtschaftlich genutzt zu werden in der freien Wildbahn leben, die eigentlichen "Nutztiere", die zu einem wirtschaftlichen Nutzen gehalten werden und die "Heimtiere", also die sogenannten Streichel- und Hobbytiere. Als Weiterverarbeitung kommen nur denaturierende technische Prozesse in Frage (z.B. unter hoher Erhitzung und Druck). Unter natürlichen Bedingungen ablaufende Rotteprozesse scheiden aus. Auch Kompostierung ist nur als Heißrotteverfahren denkbar.
Zusammenfassend kann man sagen, alles orientiert sich an der Verwertbarkeit der Tiere bzw. an einer größtmöglichen technischen Sicherheit. Begriffe wie Leben und Organismus sucht man vergeblich.
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Werden die biologisch-dynamischen Präparate Opfer eines falschen Hygienebegriffs?
"Gesund ist nur das, was hygienisch sauber ist und das bedeutet frei von Mikroben; sicher ist nur das, was frei ist von dem Unsicherheitsfaktor der individuellen menschlichen Verantwortung." Das könnten die beiden Grundsätze sein, die bei der Erstellung der Verordnung Pate gestanden haben. Und zugegeben, dass das so ist, ist angesichts einer anonymen nur auf den Eigenprofit ausgerichteten Wirtschaftswelt auch verständlich.
Der Ökolandbau und besonders auch der biologisch-dynamische Landbau gehen da aber andere Wege. Und vor diesem Hintergrund erscheinen dann die Auswirkungen einer solchen Verordnung oft absurd.
So z.B. die Herstellung der Präparate. Wir benötigen bezogen auf einen Hektar pro Jahr nur ca. 1 Kuhhorn und 50 g weitere Organmaterialien, alle in Lebensmittelqualität (siehe Kasten). Diese werden etwa ein halbes Jahr lang vergraben. Da gibt es nun verschiedene Konfliktpunkte mit der Verordnung. So darf ich zwar Knochen in der Suppe als Nahrungsmittel genießen, aber zum Zweck der Präparateherstellung diese zu vergraben, ist untersagt. Oder die Wurstpelle: um eine Wurst herzustellen, darf ich den importierten Rinderdarm verwenden und sogar mit der Wurst aufessen - für die Präparateherstellung ist die Verwendung des gleichen Darmes nicht erlaubt! Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist jedem klar, auch den Sachbearbeitern in den Behörden, mit denen wir bislang über unser Problem reden konnten! Das Bauchfell, der Darm sowie Schädel älterer Kühe aus dem eigenen Tierbestand dürfen nicht mehr für die Präparate-Herstellung verwendet werden, da sie nach der EU-Verordnung 999/2001 zum sogenannten spezifischen Risikomaterial zählen und durch Verbrennung entsorgt werden müssen. Im Rahmen der VO 1774/2002 können wir keine Ausnahmeregelung bezüglich der Risikomaterialien beantragen.

Herstellung des biol.-dyn. Eichenrindepräparates mittels FlowForms
 

Kann es durch die Herstellung der Präparate ein BSE-Risiko geben?
Betrachtet man den Prozess ist ein erhöhtes Risiko nicht plausibel, da die verwendeten Organe Lebensmittelqualität aufweisen und i.d.R. vom eigenen Viehbestand oder von Biobetrieben stammen. (Ganz ausschließen kann man natürlich ein Restrisiko nie, insbesondere, da wir bis heute nicht entgültig wissen, über welche Wege BSE verbreitet werden kann.) Weitere Argumente gegen ein Risiko bei der Arbeit mit den Präparaten können dem Kasten "Risikobewertung" entnommen werden.
Eine ganz andere Frage ist, ob Prionen überhaupt im (lebendigen) Boden überdauern können. Hierzu gibt es noch keine wissenschaftliche Veröffentlichung, lediglich diverse Meinungen. Der Wissenschaftliche Ausschuss der Health Commission der EU spricht sogar selber von einer gewissen Möglichkeit des Abbaues von Prionen im Boden (nach Vergraben), sieht aber zuwenig Sicherheit in dieser Vorgehensweise (ECC 2002). In diesem Punkt wird das mangelnde Vertrauen in die organisierenden Kräfte eines belebten Bodenorganismus erkennbar!
Hygiene durch Lebensprozesse ist der Schlüssel im ökologischen Landbau, den wir bei der Arbeit mit den Präparaten gezielt benützen wollen. Durch den entgegengesetzten Hygiene-Ansatz der EU-Verordnung wird das jedoch verhindert.
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Risikobewertung
Die Verwendung der biologisch-dynamischen Präparate stellt kein zusätzliches Risiko dar, da:

  • die verwendeten Organhüllen entweder Lebensmittelqualität aufweisen (Schädel, Darm, Bauchfell) oder als Dünger zugelassen sind (Hörner),
  • die Organe nach der Herstellung wieder vom eigentlichen Präparat getrennt und entsorgt werden,
  • durch den mindestens halbjährigen Rotteprozess von einem natürlichen Abbau pathogener Keime und einer biologischen Stabilisierung der einzelnen Präparate ausgegangen werden kann,
  • die verwendete Menge an Präparat extrem niedrig ist (wenige Gramm pro Hektar),
  • die Düngerpräparate nur über den Wirtschaftsdünger dem Boden zugefügt werden, nicht der Pflanze selbst. Angesichts der geschilderten geringen verwendeten Mengen und der natürlichen bodenmikrobiologischen Abbauvorgänge kann die Herstellung und Anwendung der Präparate als risikofrei eingestuft werden.
 
Lösungsansatz: Transparente Qualitätssicherung bei der Präparatearbeit und politisches Handeln

Die biologisch-dynamischen Präparate bedürfen eines Freiraums, um mit ihnen in dem richtigen "persönlichen Verhältnis" umgehen zu können. Es gibt aber auch eine äußere Seite im Umgang mit den Präparaten. Diese spiegelt das wieder, was als Kern in der Arbeit mit den Präparaten lebt. Um diese Seite sich bewusst zu machen, hilft zum einen ein sich selbst auferlegter Qualitätssicherungsprozess, nichts anderes, als genau zu beschreiben und erfassen, welche Maßnahmen ich bei der Arbeit ergriffen habe. Zum andern ist wichtig, dass auch die Öffentlichkeit sehen kann, was wir tun und wie wir es tun! Deswegen ist eine Qualitätssicherung für die Herstellung der Präparate eine wesentliche Grundlage für die Anerkennung der Präparate in der Öffentlichkeit.
Auch bezüglich der Sprache müssen wir umdenken. Wie gerne sprechen wir vom Präparatewesen auf dem Hof (und sollten dies auch mit allem inneren Ernst tun), und doch, der von außen auf die Herstellung schauende Betrachter sieht nur die aller äußerste Seite: die toten Tierkörperteile, das Vergraben dieser, wie diese sich zersetzen etc. Diese sachlich orientierte Sprache müssen wir auch sprechen lernen, dann können sich unter Umständen die eine oder andere Lösung leichter im gemeinsamen Gespräch mit den Sachbearbeitern auf den Behörden finden lassen.
Fertiges Kamillepräparat, ausgereift und ausgegraben.
 
Die Präparate sind dann z.B. Bioregulatoren oder Biokatalysatoren, keine Dünger, keine Bodenhilfsmittel. Die Organhüllen werden lediglich zwischenzeitlich für die Herstellung der Präparate verwendet, auch wiederum nur als Katalysator, um anschließend auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg entsorgt zu werden.
Dass es sich hierbei nicht um ein Suchen bloßer Kompromisse handelt, sondern beide Seiten davon profitieren können, habe ich bereits vor Jahren für die Herstellung des Eichenrindepräparates an dieser Stelle beschrieben (König 1999).
Derzeit wird in enger Absprache mit den Behörden der einzelnen europäischen Staaten (Kontakte bestehen z.Zt. in neun Mitgliedsstaaten) und der Europäischen Kommission um eine Lösung der Präparateanerkennung im Rahmen der EU-Hygiene-Verordnung gerungen. Dass dies nicht einfach wird, ist aus dem oben Angeführten erkennbar. Ziel ist, die Präparateherstellung als eine Methode der Verwendung von tierischen Nebenprodukten in der Verordnung zu verankern. Welches hierbei der geeignete Weg ist, wird z.Z. erkundet.
An der Verordnung kann nichts mehr verändert werden. Allerdings haben die Dienststellen der Kommission - auch aufgrund der Intervention der deutschen Kommissionsvertreter, zugesagt, im Rahmen der Durchführungsvorschriften für organische Düngemittel dieses Anliegen zu berücksichtigen.
Natürlich kommt es in der derzeitigen Situation darauf an, dass an möglichst vielen Stellen den Politikern die Wichtigkeit der biologisch-dynamischen Präparate verdeutlicht wird. Hierzu brauchen wir auch Ihre Unterstützung!

Quellen:
König, U.J. (2003): Qualitätssicherung für dei Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate. www.ibdf.de
Raup, J., König, U.J. (1996): Biodynamic praparations cuase opposite yield effects dependig upon yield levels. Biol.Agric & Hort. 13, 175-188
Wistinghausen, v,C., u.a.: Anleitung zur Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate. 1991, Verlag freies Geistesleben, Stuttgart. 3. Aufl, 1997
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Herkunft und Behandlung der Organe

  • Die benötigten Organe stammen so weit möglich von Bio-Tieren aus dem eigenen Betrieb. Lediglich bei den Hörnern ist davon abweichend auch auf Herkünfte der Horndüngerproduktion zurückzugreifen.
  • Solange nicht anders geregelt, kann der Rinderdarm derzeit nur als Importware aus BSE-freien Ländern verwendet werden.
  • Bei allen Organen (mit Ausnahme der Hirschblase und Hörner) handelt es sich um lebensmitteltaugliches Material der Kategorie 3 entsprechend der VO (EU) 1774/2002.
  • Die Organe werden frisch oder in getrocknetem Zustand verwendet.
  • Der Schädel wird vor der Befüllung mit Eichenrinde in einem geschlossenen Komposter in einem Sägemehl-Kompost-Gemisch durch mikrobielle Mazeration vom Fleisch gereinigt. Die Reinigungsreste werden der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
  • Während der Präparate-Herstellung sind die (gefüllten) Organe vor Wildfraß in geeigneter Form zu schützen, (z.B. durch unglasierte Tonblumentöpfe, auszäunen von Tieren etc.)
  • Nach der Herstellung werden die Rückstände der Organhüllen vom Präparat getrennt und der geordneten Tierkörperbeseitigung zugeführt.

Auszug aus: "Qualitätssicherung für die Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate"

 

 

Die für die Präparate benötigten Substanzen und Hüllen

Für die Herstellung der Präparate werden folgende Komponenten verwendet (in Klammer die pro Flächeneinheit benötigten Mengen an Organmaterial):
Präparat Material tierisches Organ Mengenbedarf/Jahr
Spritzpräparate:
Hornmist Rinderdung Kuhhorn 1 Horn/ha 1
Hornkiesel Quazmehl Kuhhorn 1 Horn/25 ha
Düngerzusatzpräparate:
Kamille Blüte Darm 2 30 cm / 100 ha
Eichenrinde Borke Schädel 3 1 Schädel / 300 ha
Löwenzahn Blüte Bauchfell 4 30 x 30 cm / 100 ha
Nicht von der VO 1774/2002 betroffen:
Schafgarbe Blüte Blase 5 1 Blase / 250 ha
Brennnessel oberirdische Pflanze (entfällt)  
Baldrian Blütenextrakt (entfällt)  
Anmerkung: 1 bei 5-maliger Verwendung; 2 Rinderdarm, derzeit wegen BSE importiert;
3
Haustierschädel (Knochenschale) von Schwein, Pferd oder Rind (unter 1 Jahr Alter);
4
Peritoneum vom Rind; 5 Blase vom Hirsch (keine Herkünfte aus Nordamerika)
 

 

Weitere Informationen zu dem Themenkomplex (wie Unterschriftenliste, Literaturliste, Qualitätssicherungskonzept, etc) können im Internet unter unserer Homepage www.ibdf.de abgerufen oder unter der email koenig@ibdf.de erfragt werden. (in englisch: www.ibdf.de/bdprepe.htm, bzw. www.ibdf.de/1774.htm)

Kontaktpersonen sind:

  • Dr. Andreas Bisantz, EU-Vertretung Demeter International, Brüssel
  • Nikolai Fuchs, Landwirtschftliche Abteilung am Goetheanum, EU-Coordinator, Dornach
  • Dr. Uli Johannes König, IBDF Darmstadt