Demeter aktuell

Genmais und Honig: Lizenz zum Verschmutzen

Im Frühjahr gingen Imker vor Gericht gegen den Anbau des Gen-Mais MON 810 vor, u.a. unterstützt durch Demeter. Nach einem Erfolg in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Augsburg, das den Anspruch der Imker und Gemüsemaisanbauer auf eine GVO-freie Ernte feststellte, hat nun der Verwaltungsgerichtshof München diese Entscheidung revidiert. Er bestätigte zwar, dass Lebensmittel, die MON 810 enthalten, nicht zugelassen seien. Das gelte aber nicht für Honig. Die Imker sind erbost, gibt es doch weder eine spezielle Risikoprüfung noch eine entsprechende Zulassung, so der Bienensachverständige Thomas Radetzki. Haftungsansprüche bei Verunreinigung mit GVO-Pollen könnten nicht geltend gemacht werden, „GVO-Freiheit sei subjektive Erwartung der Verbraucher“ so das Gericht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Vertrieb der Maissorte MON 810 inzwischen untersagt „da berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt“.