Demeter aktuell

EU regelt Biodynamische Präparate

Die biologisch-dynamischen Präparate, die zum Teil mit Hilfe tierischer Hüllen wie Horn oder Darm hergestellt werden, sind größtenteils wieder zulassungsfähig. Das - unter anderem - regelt die EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte 1774/2002, deren Revision am 7. September vom Ministerrat in Brüssel angenommen wurde. Sie tritt 15 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, in dieser Zeit werden auf Länderebene Umsetzungsvorschriften erarbeitet. Weiter ausgeschlossen sind Rinderdarm, Mesenterium und Schädel von Rindern älter als 12 Monate, noch geht man in der EU von einem allgemeinen BSE-Risiko bei Rindern aus. Zwar gibt es z. T. Alternativen (Großes Netz und Schädel bis 12 Monate bzw. von anderen Nutztieren), doch kann Rinderdarm nur als Importware verwendet werden. „Damit wird der größte Teil der Präparate wieder im eigenen Betrieb herstellbar”, freut sich Dr. Andreas Biesantz, der für Demeter International die Verordnungsrevision seit 2002 in Brüssel vor Ort verfolgt hat. Mit ihm setzten sich Dr. Uli Johannes König vom Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise in Darmstadt, Jean Marie Defrance von Demeter Frankreich, Susanna Küffer Heer von Demeter International und Nikolai Fuchs von der Sektion für Landwirtschaft für die Präparate ein. Die Verordnung war vor sieben Jahren im Zuge der BSE-Krise erlassen worden, um das In-Verkehr-Gelangen von sogenanntem Risiko-Material zu verhindern. „Endlich ist die Voraussetzung geschaffen, um wieder im vollen Lichte der Legalität die biologisch-dynamischen Präparate herzustellen”, äußerte sich Nikolai Fuchs, der das Brüsseler Büro von Dornach aus leitet, sichtlich erleichtert und dankte allen Mithelfern und Förderern.