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Rechte für Pflanzen: Rheinauer Thesen

Pflanzen zeigen nicht direkt, wo die Grenzen ihrer Verletzbarkeit sind. Doch haben Pflanzen ein Recht auf Fortpflanzung und Eigenständigkeit, auf Erhaltung der eigenen Art und auf respektvolle Forschung. Diese Meinung vertreten fünfzehn Expertinnen und Experten aus Philosophie und Landwirtschaft, die Anfang September die Rheinauer Thesen zu Rechten der Pflanzen veröffentlichten. In ihrem Papier definieren sie Pflanzen als sehr anpassungsfähige Individuen, die nicht beliebig instrumentalisiert werden dürfen. Gentechnik, Terminatortechnologie sowie Patentierung von Pflanzen seien daher abzulehnen. In der Schweiz wird im Rahmen der Gentechnikdiskussion seit einiger Zeit auch die Würde der Pflanzen(-Art) thematisiert. Thesen bei der Redaktion oder unter:

db.zs-intern.de/uploads/1222858276-08_09_06_rheinauer_thesen_pflanzenrechte.pdf